Geschäftsbedingungen
Mein Lager Asten
Bahnhofstraße 31
4481 Asten
Mein Lager Asten, Archery Equipment GmbH, Bahnhofstraße 31, 4481 Asten
Tel: 00 43 676 76 111 96, info@meinlager-asten.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Übernahme der Lagereinheit
1.1.Der Mieter hat die Lagereinheit und deren Verschlussvorrichtung (Türen, Riegeln, etc) sowie die
Beleuchtungsanlage (mit Bewegungsmelder) bei Übernahme zu kontrollieren, und etwaige Schäden
oder Verunreinigungen der Vermieterin unverzüglich zu melden. Erfolgt eine solche Meldung nicht,
gilt die Lagereinheit, deren Verschlussvorrichtungen sowie die Beleuchtungsanlage als in sauberem,
unbeschädigtem und technisch einwandfreiem Zustand übernommen und ist der Mieter nicht berechtigt
aus dem Zustand der Lagereinheit etwaige Ansprüche, insbesondere keine Mietzinsreduktion geltend
zu machen oder etwaige Kosten mit den Ansprüchen der Vermieterin gegenzurechnen. Der Mieter hat
die Lampen der innerhalb des vermieteten Containers angebrachten Beleuchtungsanlagen, für den Fall
dass diese während des aufrechten Mietverhältnisses beschädigt werden oder nicht länger
funktionstüchtig sind, selbst und auf eigene Kosten auszutauschen und/oder zu erneuern.
1.2.Der Mieter ist verpflichtet während der Dauer des Mietvertrages ein Vorhängeschloss zu Zwecken der
Versperrung der Lagereinheit an diesem ständig anzubringen. Der Mieter ist ferner für die sachgerechte
Lagerung seiner Einlagerungsgegenstände selbst verantwortlich
1.3. Der Mieter ist verpflichtet, bei Vertragsende die Lagereinheit gereinigt und im gleichen Zustand, wie er
übernommen wurde, zurückzugeben. Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist,
ist die Vermieterin berechtigt nach Beendigung des Mietvertrages die Lagereinheit zu reinigen und die
Reinigungskosten dem Mieter in voller Höhe – allenfalls auch zur Gänze oder teilweise gegen die
Kaution - in Rechnung zu stellen bzw. sich aus den verpfändeten Gegenständen in der Lagereinheit
gemäß den Bestimmungen des Mietvertrages zu befriedigen. Der Mieter ist jedenfalls verpflichtet der
Vermieterin die Reinigungskosten längstens binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt bzw.
Zahlungsaufforderung zu ersetzen.
2. Zutritt zum Grundstück und zur Lagereinheit
2.1. Der Zutrittscode zum Grundstück Bahnhofstraße 31 4461 Asten (in der Folge als „Grundstück“
bezeichnet) wird am Tag des Beginns des Mietverhältnisses um 0.00 Uhr frei geschaltet und wird am
letzten Tag des aufrechten Mietverhältnisses um 24.00 Uhr deaktiviert. Die Vermieterin ist berechtigt
bei groben Vertragsverletzungen des Mieters, insbesondere bei auch nur teilweise nicht zeitgerechter
Bezahlung des Mietzinses, bei nachteiligem Gebrauch des Mietgegenstands durch den Mieter sowie bei
erheblichen Störungen der Interessen anderer Mieter oder der Vermieterin, Gefahr im Verzug, oder
sofern dies sonst in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Mietvertrag ausdrücklich
erwähnt ist, den Zutrittscode zum Grundstück zu deaktivieren.
2.2. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Zugang zum Grundstück und zum vermieteten Container
derzeit während der folgenden Öffnungszeiten möglich ist: Montag bis Sonntag 0.00 Uhr bis 24.00
Uhr. Die Vermieterin behält sich vor, zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten auch besondere
Öffnungszeiten festzusetzen oder die allgemeinen Öffnungszeiten einzuschränken. Änderungen der
Öffnungszeiten müssen dem Mieter mittels eingeschriebenen Briefs oder E-Mail oder gemäß Punkt
7. des Mietvertrages mitgeteilt werden.
2.3. Der Mieter haftet für jeglichen Schaden, der dem Vermieter durch Missachtung der Bestimmungen von
Punkt 2.2., insbesondere durch Auslösen einer eventuellen Alarmanlage, widerfährt.
Bahnhofstraße 31
4481 Asten
Mein Lager Asten, Archery Equipment GmbH, Bahnhofstraße 31, 4481 Asten
Tel: 00 43 676 76 111 96, info@meinlager-asten.at
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1. Übernahme der Lagereinheit
1.1.Der Mieter hat die Lagereinheit und deren Verschlussvorrichtung (Türen, Riegeln, etc) sowie die
Beleuchtungsanlage (mit Bewegungsmelder) bei Übernahme zu kontrollieren, und etwaige Schäden
oder Verunreinigungen der Vermieterin unverzüglich zu melden. Erfolgt eine solche Meldung nicht,
gilt die Lagereinheit, deren Verschlussvorrichtungen sowie die Beleuchtungsanlage als in sauberem,
unbeschädigtem und technisch einwandfreiem Zustand übernommen und ist der Mieter nicht berechtigt
aus dem Zustand der Lagereinheit etwaige Ansprüche, insbesondere keine Mietzinsreduktion geltend
zu machen oder etwaige Kosten mit den Ansprüchen der Vermieterin gegenzurechnen. Der Mieter hat
die Lampen der innerhalb des vermieteten Containers angebrachten Beleuchtungsanlagen, für den Fall
dass diese während des aufrechten Mietverhältnisses beschädigt werden oder nicht länger
funktionstüchtig sind, selbst und auf eigene Kosten auszutauschen und/oder zu erneuern.
1.2.Der Mieter ist verpflichtet während der Dauer des Mietvertrages ein Vorhängeschloss zu Zwecken der
Versperrung der Lagereinheit an diesem ständig anzubringen. Der Mieter ist ferner für die sachgerechte
Lagerung seiner Einlagerungsgegenstände selbst verantwortlich
1.3. Der Mieter ist verpflichtet, bei Vertragsende die Lagereinheit gereinigt und im gleichen Zustand, wie er
übernommen wurde, zurückzugeben. Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist,
ist die Vermieterin berechtigt nach Beendigung des Mietvertrages die Lagereinheit zu reinigen und die
Reinigungskosten dem Mieter in voller Höhe – allenfalls auch zur Gänze oder teilweise gegen die
Kaution - in Rechnung zu stellen bzw. sich aus den verpfändeten Gegenständen in der Lagereinheit
gemäß den Bestimmungen des Mietvertrages zu befriedigen. Der Mieter ist jedenfalls verpflichtet der
Vermieterin die Reinigungskosten längstens binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt bzw.
Zahlungsaufforderung zu ersetzen.
2. Zutritt zum Grundstück und zur Lagereinheit
2.1. Der Zutrittscode zum Grundstück Bahnhofstraße 31 4461 Asten (in der Folge als „Grundstück“
bezeichnet) wird am Tag des Beginns des Mietverhältnisses um 0.00 Uhr frei geschaltet und wird am
letzten Tag des aufrechten Mietverhältnisses um 24.00 Uhr deaktiviert. Die Vermieterin ist berechtigt
bei groben Vertragsverletzungen des Mieters, insbesondere bei auch nur teilweise nicht zeitgerechter
Bezahlung des Mietzinses, bei nachteiligem Gebrauch des Mietgegenstands durch den Mieter sowie bei
erheblichen Störungen der Interessen anderer Mieter oder der Vermieterin, Gefahr im Verzug, oder
sofern dies sonst in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Mietvertrag ausdrücklich
erwähnt ist, den Zutrittscode zum Grundstück zu deaktivieren.
2.2. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Zugang zum Grundstück und zum vermieteten Container
derzeit während der folgenden Öffnungszeiten möglich ist: Montag bis Sonntag 0.00 Uhr bis 24.00
Uhr. Die Vermieterin behält sich vor, zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten auch besondere
Öffnungszeiten festzusetzen oder die allgemeinen Öffnungszeiten einzuschränken. Änderungen der
Öffnungszeiten müssen dem Mieter mittels eingeschriebenen Briefs oder E-Mail oder gemäß Punkt
7. des Mietvertrages mitgeteilt werden.
2.3. Der Mieter haftet für jeglichen Schaden, der dem Vermieter durch Missachtung der Bestimmungen von
Punkt 2.2., insbesondere durch Auslösen einer eventuellen Alarmanlage, widerfährt.